Tobias Lang im INFORMER - DAS RECHT AUF ERFOLG

Regelmäßiger Regelungsgegenstand von Arbeitsverträgen ist der Rückersatz von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber. Zulässig ist dabei mit gewissen Einschränkungen auch die Vereinbarung der Rückforderung des während der Ausbildung fortgezahlten Entgelts.

 

BEITRAG  ONLINE  LESEN

zurück